Finanzordnung
Auf der Grund der §§ 3 und 7 des Statutes gibt sich der
Mieterverein Chemnitz und Umgebung e.V.
folgende Finanz- ordnung :
1. Der Jahresbeitrag beträgt 78
. 2. Die Jahresbeiträge sind
spätestens Ende Februar für das
jeweilige Kalenderjahr fällig.
3. Bei Eintritt ist ein voller
Jahresbeitrag zu entrichten. Für das
folgende Kalenderjahr ist der
verbleibende Anteil des Jahresbeitrages
ebenfalls Ende Februar zu zahlen.
4. Bei Eintritt in den Verein wird
eine einmalige Gebühr (Aufnahmegebühr)
von 20 erhoben. Diese Gebühr wird
sofort fällig.
5. Bei rückständigen
Beitragsforderungen wird eine Mahngebühr
in Höhe von jeweils 8 erhoben.
6. Für notwendigen und durch das
Mitglied gewünschten Schriftverkehr
durch den Verein wird jeweils eine
Gebühr in Höhe von 10 erhoben.
Notwendige Postzustellgebühren und
anfallende Kopien können extra berechnet
werden.
7. Der Verein ist Mitglied beim
Deutschen Mieterbund Landesverband Sachsen e. V. und damit
des Deutschen Mieterbundes (DMB). Zur Erfüllung
seiner Verpflichtungen führt der Verein
Beiträge entsprechend der Beitrags- und
Finanzordnung des Landesverbandes ab.
Gültig ab 01. Januar 2011
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