die gebühren                                           
 
   
Finanzordnung

Auf der Grund der §§ 3 und 7 des
Statutes gibt sich der Mieterverein Chemnitz und Umgebung e.V. folgende Finanz- ordnung :

1. Der Jahresbeitrag beträgt 78 €. 

2. Die Jahresbeiträge sind spätestens Ende Februar für das jeweilige Kalenderjahr fällig.

3. Bei Eintritt ist ein voller Jahresbeitrag zu entrichten. Für das folgende Kalenderjahr ist der verbleibende Anteil des Jahresbeitrages ebenfalls Ende Februar zu zahlen.

4. Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Gebühr (Aufnahmegebühr) von 20 € erhoben. Diese Gebühr wird sofort fällig.

5. Bei rückständigen Beitragsforderungen wird eine Mahngebühr in Höhe von jeweils 8 € erhoben.

6. Für notwendigen und durch das Mitglied gewünschten Schriftverkehr durch den Verein wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben. Notwendige Postzustellgebühren und anfallende Kopien können extra berechnet werden.

7
. Der Verein ist Mitglied beim Deutschen Mieterbund
Landesverband Sachsen e. V. und damit des Deutschen Mieterbundes (DMB). Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen führt der Verein Beiträge entsprechend der Beitrags- und Finanzordnung des Landesverbandes ab.


Gültig ab 01. Januar 2011

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